{"id":30073,"date":"2023-05-05T11:55:44","date_gmt":"2023-05-05T09:55:44","guid":{"rendered":"https:\/\/www.kaspersky.de\/blog\/?p=30073"},"modified":"2023-05-05T11:55:44","modified_gmt":"2023-05-05T09:55:44","slug":"digital-legacy","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.kaspersky.de\/blog\/digital-legacy\/30073\/","title":{"rendered":"Ein letzter digitaler Wille: Wer bekommt Ihre Konten?"},"content":{"rendered":"<p>Dass Menschen sterblich sind, ist nichts Neues. Was jedoch neu ist, ist die Tatsache, dass Menschen in den vergangenen zwei Jahrzehnten jede Menge digitale G\u00fcter angeh\u00e4uft haben, die es fr\u00fcher nicht gab. Viele von uns haben sich wahrscheinlich schon einmal die Frage gestellt, was sp\u00e4ter einmal mit all unseren Social-Media- und Messenger-Konten, Cloud-Archiven mit E-Mails und Fotos sowie Domains und Websites, ganz zu schweigen von E-Wallets und Konten auf Trading-Plattformen, geschehen wird.<\/p>\n<h2>Konten nach dem Tod<\/h2>\n<p>2012 versuchten die Eltern eines 15-j\u00e4hrigen M\u00e4dchens aus Berlin ihr Facebook-Konto zu \u00f6ffnen, nachdem sich ihre Tochter vor einen Zug geworfen hatte. Die Eltern wollten herausfinden, was zu ihrem Selbstmord gef\u00fchrt hatte; sie vermuten Cybermobbing. Der Account war jedoch bereits in den Gedenkzustand versetzt worden und niemand konnte darauf zugreifen.<\/p>\n<p>Erst nach einem sechs Jahre (!) w\u00e4hrenden Rechtsstreit <a href=\"https:\/\/www.theguardian.com\/world\/2018\/jul\/12\/facebook-told-grant-grieving-mother-access-daughters-account\" target=\"_blank\" rel=\"noopener nofollow\">entschied<\/a> der Bundesgerichtshof 2018, dass Social-Media-Accounts bei der Nachlassregelung, genauso wie pers\u00f6nliche Briefe und Tageb\u00fccher, auf die gesetzlichen Erben \u2013 in diesem Fall die Eltern \u2013 \u00fcbertragen werden m\u00fcssen.<\/p>\n<p>Doch warum hat der Prozess so lange gedauert? Weil die IT-Branche mit dieser Charakterisierung digitaler G\u00fcter nicht einverstanden ist. In der Regel gibt es zwei Gegenargumente. Erstens berufen sich Facebook und andere Dienste auf Gesetze zum Schutz personenbezogener Daten: Solche Daten k\u00f6nnen nicht ohne die Zustimmung des Eigent\u00fcmers an Dritte weitergegeben werden. Zwar ist der Eigent\u00fcmer in diesem Fall verstorben, aber die Personen, mit denen sie Nachrichten ausgetauscht haben, leben noch und haben nicht die Erlaubnis erteilt, ihre Korrespondenz zu lesen.<\/p>\n<p>Dar\u00fcber hinaus sind viele digitale Dienste lizenzpflichtig, d. h. sie werden als Dienstleistung zur vor\u00fcbergehenden Nutzung zur Verf\u00fcgung gestellt. Und das Gesetz sieht die Vererbung eines solchen \u201eLeasings\u201c nicht vor. So werden beispielsweise in einigen L\u00e4ndern Domain-Namen auf der Grundlage eines Dienstleistungsvertrags registriert, wobei die Dienstleistungen nicht in das Testament des Verstorbenen aufgenommen werden.<\/p>\n<h2><\/h2>\n<h2>Regeln f\u00fcr digitale Friedh\u00f6fe<\/h2>\n<p>Wenn das Erbschaftsrecht einen digitalen Verm\u00f6genswert nicht abdeckt, liegt die Hoffnung in der Unternehmenspolitik und den vom Erblasser vor seinem Tod getroffenen Ma\u00dfnahmen. Bei einigen Domain-Registrierungsstellen ist es m\u00f6glich, eine Domain auf den n\u00e4chsten Angeh\u00f6rigen zu \u00fcbertragen, sofern <a href=\"https:\/\/www.godaddy.com\/help\/how-to-gain-access-to-domainsaccounts-after-owners-death-8356?lc=en-US\" target=\"_blank\" rel=\"noopener nofollow\">die erforderlichen Dokumente vorgelegt<\/a> werden.<\/p>\n<p>Auch bei anderen Diensten wird langsam eine \u00e4hnliche Regelung eingef\u00fchrt. Die neuesten Versionen von iOS erm\u00f6glichen es dem Nutzer, <a href=\"https:\/\/support.apple.com\/de-de\/HT212360\" target=\"_blank\" rel=\"noopener nofollow\">einen Nachlasskontakt<\/a> zu bestimmen \u2013 einen digitalen Nachfolger, der im Falle seines Todes Zugriff auf seine Apple ID hat. Nat\u00fcrlich werden dem gew\u00e4hlten Erben nicht alle digitalen G\u00fcter zur Verf\u00fcgung gestellt. So erh\u00e4lt er insbesondere keinen Zugriff auf E-Books, Filme, Musik oder andere online get\u00e4tigte K\u00e4ufe (zur Erinnerung: Ein digitales Buch ist kein Buch, sondern ein tempor\u00e4r gemieteter Dienst!)<\/p>\n<p>Bei Google-Konten hei\u00dft diese Funktion \u201e<a href=\"https:\/\/support.google.com\/accounts\/answer\/3036546\" target=\"_blank\" rel=\"noopener nofollow\">Kontoinaktivit\u00e4t-Manager<\/a>\u201e. Der von Ihnen benannte Nachfolger kann auf Ihre Daten zugreifen, wenn das Konto \u00fcber einen l\u00e4ngeren Zeitraum inaktiv ist (den Zeitraum der Inaktivit\u00e4t legen Sie selbst fest).<\/p>\n<p>Facebook hat eine \u00e4hnliche Funktion und Nutzer Konten <a href=\"https:\/\/www.facebook.com\/help\/1017717331640041\" target=\"_blank\" rel=\"noopener nofollow\">in den Gedenkzustand<\/a> versetzen. Sie k\u00f6nnen das Unternehmen im Voraus \u00fcber Ihre Nachlassw\u00fcnsche in Bezug auf Ihr Konto informieren: entweder, dass es vollst\u00e4ndig gel\u00f6scht werden soll, oder dass Sie <a href=\"https:\/\/www.facebook.com\/help\/991335594313139\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener nofollow\">Nachlasskontakte<\/a> bestimmen, die Ihr Profi im Gedenkzustand verwalten oder \u2013 besser gesagt \u2013 es \u00fcberwachen sollen: Sie k\u00f6nnen weder alte Inhalte \u00e4ndern, noch Nachrichten lesen oder Freunde l\u00f6schen, sondern lediglich Ihr Profilfoto \u00e4ndern, eine Gedenkanzeige ver\u00f6ffentlichen und ausgew\u00e4hlten Freunden erlauben, Beitr\u00e4ge in einem speziellen Gedenk-Feed zu schreiben. Dar\u00fcber hinaus m\u00fcssen die Hinterbliebenen \u00fcber ein eigenes Facebook-Konto verf\u00fcgen (ja, das soziale Netzwerk l\u00e4sst keine Gelegenheit aus, seine Nutzerbasis zu vergr\u00f6\u00dfern).<\/p>\n<p>Die Regeln sind jedoch von Dienst zu Dienst unterschiedlich und haben jeweils ihre eigenen Besonderheiten. Schon jetzt gibt es zig Millionen Konten in den sozialen Medien, die Menschen geh\u00f6ren, die nicht mehr unter uns weilen. Und l\u00e4ngst nicht alle von ihnen sind in den Gedenkzustand versetzt worden. Wie beim L\u00f6schen eines Kontos m\u00fcssen dem Dienst Dokumente vorgelegt werden, die den Tod des Inhabers belegen (bei <a href=\"https:\/\/help.instagram.com\/264154560391256\" target=\"_blank\" rel=\"noopener nofollow\">Instagram<\/a>, <a href=\"https:\/\/www.linkedin.com\/help\/linkedin\/answer\/a1380121\" target=\"_blank\" rel=\"noopener nofollow\">LinkedIn<\/a> und anderen sozialen Netzwerken gelten \u00e4hnliche Regeln).<\/p>\n<p>Aber in vielen F\u00e4llen werden die Konten von Verwandten und manchmal auch von v\u00f6llig Fremden weitergef\u00fchrt, die sich die Popularit\u00e4t des Verstorbenen f\u00fcr ihre eigenen Zwecke zunutze machen. Und soziale Netzwerke selbst laden uns automatisch dazu ein, den Verstorbenen zum Geburtstag zu gratulieren oder uns ungewollt mit <a href=\"https:\/\/www.theverge.com\/2015\/4\/2\/8315897\/facebook-on-this-day-nostalgia-app-bringing-back-painful-memories\" target=\"_blank\" rel=\"noopener nofollow\">schmerzhaften Erinnerungen<\/a> zu konfrontieren. M\u00f6glicherweise werden in den virtuellen Metaversen der Zukunft Horden von Toten per Autopilot durch die Stra\u00dfen ziehen, wie in einem Zombie-Apokalypse-Film der \u00fcbelsten Sorte.<\/p>\n<h2>Das k\u00f6nnen Sie jetzt tun!<\/h2>\n<p>Wir fassen noch einmal zusammen. Es gibt kein Patentrezept, aber wir k\u00f6nnen uns alle individuell darum k\u00fcmmern, was mit unseren digitalen G\u00fctern passiert, wenn wir diese Welt verlassen.<\/p>\n<ul>\n<li>Vielleicht ist es sinnvoll, ein Testament zu verfassen, in dem Sie Ihre digitalen Best\u00e4nde und die Personen, die sie erben sollen, festlegen. Selbst wenn das Erbrecht in Ihrem Land solche Verm\u00f6genswerte nicht abdeckt, kann ein Testament bei Streitigkeiten helfen.<\/li>\n<li>Informieren Sie sich \u00fcber die Nachlassregelung der von Ihnen genutzten digitalen Dienste und dar\u00fcber, was in den Einstellungen oder Vertr\u00e4gen zu beachten ist. Beispielsweise k\u00f6nnen Guthaben in E-Wallets ohne zus\u00e4tzliche Ma\u00dfnahmen auf die rechtm\u00e4\u00dfigen Erben \u00fcbergehen, da Gelder unter das Erbrecht fallen. Im Falle von E-Mails und verschiedenen digitalen Speichermedien und sozialen Netzwerken ist es jedoch sinnvoll, einen Nachlasskontakt einzurichten. Dazu m\u00fcssen Sie die Richtlinien des jeweiligen Dienstes lesen und befolgen.<\/li>\n<li>Ihre Erben wiederum m\u00fcssen sich dar\u00fcber informieren, wie sie Zugang zu den einzelnen Diensten erhalten k\u00f6nnen. Haben Sie einen Nachlasskontakt festgelegt, so muss dieser je nach den Regeln des betreffenden Dienstes ein bestimmtes Dokument oder einen elektronischen Code vorlegen, um Zugang zu erhalten.<\/li>\n<li>Viele Dienste (z. B. <a href=\"https:\/\/help.twitter.com\/de\/rules-and-policies\/contact-twitter-about-a-deceased-family-members-account\" target=\"_blank\" rel=\"noopener nofollow\">Twitter<\/a>, <a href=\"https:\/\/help.instagram.com\/231764660354188\" target=\"_blank\" rel=\"noopener nofollow\">Instagram<\/a> und <a href=\"https:\/\/www.linkedin.com\/help\/linkedin\/answer\/a1336663\" target=\"_blank\" rel=\"noopener nofollow\">LinkedIn<\/a>) geben den Zugang zu den Konten verstorbener Nutzer nicht an Dritte weiter. Auf Wunsch der Angeh\u00f6rigen k\u00f6nnen sie ein Konto l\u00f6schen oder dieses in den Gedenkzustand versetzen \u2013 aber auch daf\u00fcr sind die richtigen Unterlagen erforderlich. In bestimmten F\u00e4llen m\u00fcssen Sie Ihre Rechte sogar vor Gericht geltend machen.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Die Experten des Kaspersky Global Research &amp; Analysis Team (GReAT), Marco Preuss (Deputy Director) und Dan Demeter (Senior Security Researcher), sprachen in ihrer Diskussionsrunde \u201eDigitales Leben und physischer Tod\u201c auf der RSA-Konferenz 2023 \u00fcber eine Reihe weiterer Faktoren, die wir zu Lebzeiten ber\u00fccksichtigen sollten.<\/p>\n<p>Man sollte sich im Voraus \u00fcberlegen, was f\u00fcr Daten man vererben m\u00f6chte, in welchem Format und auf welchem Medium sie gespeichert werden sollen. Die Lebensdauer moderner Speichermedien betr\u00e4gt leider nur 5-30 Jahre, weshalb digitale Archive in regelm\u00e4\u00dfigen Abst\u00e4nden aktualisiert und auf modernere Medien \u00fcbertragen werden m\u00fcssen. Man sollte sich auch nicht zu sehr auf Cloud-Speicher verlassen: Wie viele davon haben in den letzten 10 Jahren ihren Betrieb eingestellt?<\/p>\n<p>Wenn Ihre digitalen Speicher Dokumente in propriet\u00e4ren Formaten enthalten, sollten Sie sich auch um die Software k\u00fcmmern, mit der Sie diese \u00f6ffnen k\u00f6nnen. Angenommen, Sie besitzen wertvolle Dokumente in, sagen wir, <a href=\"https:\/\/de.wikipedia.org\/wiki\/Supercalc\" target=\"_blank\" rel=\"noopener nofollow\">SuperCalc<\/a> oder anderen veralteten Formaten. Wandeln Sie diese entweder in moderne, offene Formate um oder f\u00fcgen Sie Kopien von Software bei, die sie \u00f6ffnen kann. Gleiches gilt f\u00fcr spezielle Hardware, die f\u00fcr den Zugriff auf Ihre Daten ben\u00f6tigt wird.<\/p>\n<p>Beschreiben Sie detailliert, was Sie gesammelt haben, wo die Daten sich befinden und wie sie verwendet werden k\u00f6nnen. Es lohnt sich, neben einer Textbeschreibung auch Audio- oder Videoaufnahmen beizuf\u00fcgen, die nicht nur Anweisungen enthalten, sondern auch klar zum Ausdruck bringen, was mit Ihrem digitalen Nachlass geschehen soll.<\/p>\n<p>Bewahren Sie Passw\u00f6rter, private Schl\u00fcssel und andere Hilfsmittel f\u00fcr den Zugriff auf verschl\u00fcsselte und private Daten an einem sicheren, separaten Ort auf. Wichtig! F\u00fcgen Sie Ihrem Testament keine Passw\u00f6rter oder privaten Schl\u00fcssel bei. In einigen L\u00e4ndern sind Testamente \u00f6ffentlich einsehbar. Am sichersten ist es, sie in einem speziellen digitalen Speicher, z. B. <a href=\"https:\/\/www.kaspersky.de\/password-manager\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Kaspersky Password Manager<\/a>, aufzubewahren, der mit einem Master-Passwort gesch\u00fctzt ist, und einer Vertrauensperson den Zugang zu diesem Speicher zu \u00fcbertragen, zusammen mit Anweisungen f\u00fcr die Zeit nach Ihrem Tod: z. B. \u201eAlles l\u00f6schen\u201c.<\/p>\n<p>Das Wichtigste dabei ist, die richtige Person zu w\u00e4hlen. Denken Sie an den Fall des Schriftstellers Vladimir Nabokov: Er hinterlie\u00df die Anweisung, das Manuskript seines letzten unvollendeten Romans zu vernichten, doch seine Frau hielt sich nicht daran, und so ver\u00f6ffentlichte sein Sohn die Entw\u00fcrfe seines Vaters im Playboy!<\/p>\n<input type=\"hidden\" class=\"category_for_banner\" value=\"kpm\">\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Was passiert mit Ihrem digitalen Besitz nach Ihrem Tod, und wie k\u00f6nnen Sie sicherstellen, dass er in die richtigen H\u00e4nde f\u00e4llt?<\/p>\n","protected":false},"author":2497,"featured_media":30074,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"_acf_changed":false,"footnotes":""},"categories":[2286,10],"tags":[4058,4060,130,533,4059],"class_list":{"0":"post-30073","1":"post","2":"type-post","3":"status-publish","4":"format-standard","5":"has-post-thumbnail","7":"category-privacy","8":"category-tips","9":"tag-erbe","10":"tag-erbschaft","11":"tag-privatsphare","12":"tag-testament","13":"tag-vermachtnis"},"hreflang":[{"hreflang":"de","url":"https:\/\/www.kaspersky.de\/blog\/digital-legacy\/30073\/"},{"hreflang":"en-in","url":"https:\/\/www.kaspersky.co.in\/blog\/digital-legacy\/25596\/"},{"hreflang":"en-ae","url":"https:\/\/me-en.kaspersky.com\/blog\/digital-legacy\/21015\/"},{"hreflang":"en-us","url":"https:\/\/usa.kaspersky.com\/blog\/digital-legacy\/28226\/"},{"hreflang":"en-gb","url":"https:\/\/www.kaspersky.co.uk\/blog\/digital-legacy\/25895\/"},{"hreflang":"es-mx","url":"https:\/\/latam.kaspersky.com\/blog\/digital-legacy\/26281\/"},{"hreflang":"es","url":"https:\/\/www.kaspersky.es\/blog\/digital-legacy\/28771\/"},{"hreflang":"ru","url":"https:\/\/www.kaspersky.ru\/blog\/digital-legacy\/34897\/"},{"hreflang":"x-default","url":"https:\/\/www.kaspersky.com\/blog\/digital-legacy\/48032\/"},{"hreflang":"fr","url":"https:\/\/www.kaspersky.fr\/blog\/digital-legacy\/20518\/"},{"hreflang":"pt-br","url":"https:\/\/www.kaspersky.com.br\/blog\/digital-legacy\/21215\/"},{"hreflang":"ru-kz","url":"https:\/\/blog.kaspersky.kz\/digital-legacy\/26004\/"},{"hreflang":"en-au","url":"https:\/\/www.kaspersky.com.au\/blog\/digital-legacy\/31903\/"},{"hreflang":"en-za","url":"https:\/\/www.kaspersky.co.za\/blog\/digital-legacy\/31586\/"}],"acf":[],"banners":"","maintag":{"url":"https:\/\/www.kaspersky.de\/blog\/tag\/privatsphare\/","name":"Privatsph\u00e4re"},"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.kaspersky.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/30073","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.kaspersky.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.kaspersky.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.kaspersky.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/users\/2497"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.kaspersky.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=30073"}],"version-history":[{"count":1,"href":"https:\/\/www.kaspersky.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/30073\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":30075,"href":"https:\/\/www.kaspersky.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/30073\/revisions\/30075"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.kaspersky.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/media\/30074"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.kaspersky.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=30073"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.kaspersky.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=30073"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.kaspersky.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=30073"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}