Vernachlässigte Unternehmenswebseiten verursachen Kopfschmerzen

Vergessene Online-Ressourcen können von Erpressern oder Phishern ausgenutzt werden.

Wissen Sie, wer in Ihrem Unternehmen für die Domainregistrierung verantwortlich ist? Und können Sie sich absolut sicher sein, dass niemand sonst je eine Domain im Namen Ihres Unternehmens registriert hat? Mitarbeiter großer Unternehmen können diese Fragen nicht immer mit hundertprozentiger Sicherheit beantworten. Selbst Leute aus der Branche der Informationssicherheit achten nicht immer auf diese Details. Wenn eine Domainregistrierung ausläuft und eine andere Person davon profitiert, kann genau das zu einem gewissen Maß an Chaos und zu Problemen führen.

Insbesondere Großunternehmen sollten ein Auge auf die Domainregistrierung haben; denn in der Regel verfügen sie über mehr als eine Abteilung, die mit der Registrierung neuer Domains beschäftigt ist. Nein, das ist keine Übertreibung – wir selbst haben Dutzende solcher Fälle gesehen. So braucht ein PR-Team beispielsweise eine Website für ein Charity-Projekt; die Marketingabteilung benötigt eine Landing Page für eine neue Produkteinführung; und selbst die Abteilung für F+E benötigt gelegentlich eine Seite für eine Konferenz oder einen Hackathon.

Es ist nicht schwer zu erraten, was passiert, wenn das Event vorbei ist, das Produkt erfolgreich gelauncht und die Kampagne endgültig abgeschlossen wurde: die Webseiten geraten in Vergessenheit. Manchmal bleiben sogar ihre Mechanismen zur Leadgenerierung bestehen, um zufällige Besucher anzulocken. Und in genau diesem Zustand verbleiben sie, bis zum Ablauf der Domainregistrierung; denn dann steht die Domain wieder frei zur Verfügung.

Theoretisch sind diejenigen, die eine Website registrieren, auch im Nachhinein für sie verantwortlich; aber diese einmaligen Pflichten werden von dringlicheren Aufgaben in den Schatten gestellt, ganz zu schweigen von der täglichen Routine. Lange bevor eine Registrierung abläuft, können Personen befördert werden oder das Unternehmen verlassen. Und eine verwaiste Website scheint für viele schlichtweg kein dringendes Problem zu sein.

Was kann schiefgehen?

Tatsächlich kann bei verwaisten Webseiten so einiges schiefgehen. Es gibt beispielsweise die sogenannten Cybersquatter, die aktiv nach abgelaufenen Domainnamen suchen. Wenn sie einen abgelaufenen Domainnamen registrieren, können sie mit der Website, die mit Ihrem Unternehmen verbunden ist, alles tun, was sie wollen. In der Vergangenheit war es üblich, dem Unternehmen den Seitennamen erneut anzubieten – und das selbstverständlich nicht aus reiner Nächstenliebe, sondern für viel Geld. Heutzutage haben es die Kriminellen eher darauf abgesehen Geld zu erpressen, indem sie Inhalte online stellen, die dem Ruf eines Unternehmens schaden können, oder indem sie den Domainnamen im Darknet an Phisher verkaufen.

Natürlich kann ein Unternehmen sein Recht auf einen Domainnamen bei der zuständigen Registrierstelle oder bei Bedarf vor Gericht gültig machen. Aber das braucht Zeit, und währenddessen leidet der Ruf des Unternehmens.

Ein weiteres mögliches Problem bezieht sich auf die berüchtigte DSGVO (und auf mögliche ähnliche Änderungen der lokalen Gesetze). Wenn Ihre verwaiste Marketing-Website noch immer online ist und Informationen über gelegentliche Kunden sammelt, sollte sie (zu Ihrem Wohl) den neuesten Verordnungen und Richtlinien entsprechen.

So halten Sie sich von Problemen fern

Zunächst sollten Sie jemandem aus der IT- oder Sicherheitsabteilung mit der Domainregistrierung beauftragen. Diese Person muss alle Online-Assets dokumentieren und Ablaufdaten immer im Auge behalten. Darüber hinaus dürfen andere Mitarbeiter keine Seiten registrieren, ohne die dafür zuständige Person über ihr Vorhaben zu informieren. Wenn Sie einen Drittanbieter mit der Entwicklung und dem Support Ihrer Website beauftragen, sollten Sie die Website-Registrierung dennoch selbst in die Hand nehmen.

Abgesehen davon lohnt es sich, eine automatische Domainverlängerung zu verwenden, wenn Ihre Registrierstelle dies zulässt.

Löschen Sie Informationen von veralteten Websites. Auch wenn die Gültigkeitsdauer Ihres Angebots klar angegeben ist (in kleiner Schrift am Ende der Seite), gibt es keinen Grund, potenzielle Kunden mit einem bereits abgelaufenen Angebot zu enttäuschen.

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